Erschließungsbeiträge in NRW: Verjährungsfrist soll verdoppelt werden

Wie lange können Anlieger noch für Erschließungskosten zur Kasse gebeten werden? NRW will die Frist, wenige Monate nach der letzten rechtlichen Regelung, schon wieder ändern.

Ingo Kalischek

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Die Verjährungsfrist, innerhalb derer Eigentümer noch zu Kostenbeteiligungen herangezogen werden können, soll laut einem Gesetzentwurf verdoppelt werden. - © Jan Woitas
Die Verjährungsfrist, innerhalb derer Eigentümer noch zu Kostenbeteiligungen herangezogen werden können, soll laut einem Gesetzentwurf verdoppelt werden. (© Jan Woitas)

Wie lange können Anlieger für Erschließungskosten zur Kasse gebeten werden? NRW will die Frist erneut ändern - und deutlich verlängern.

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