Update, 24. Juli: 100.000 Euro Schmerzensgeld forderte Dorothee Beckord aus dem Kreis Gütersloh von dem Pharmaunternehmen Biontech/Pfizer. Seit ihrer Corona-Impfung im Jahr 2021 leidet sie unter gesundheitlichen Problemen. Jetzt, gut sechs Monate nach dem ersten Verhandlungstag, hat das Landgericht Bielefeld ihre Klage am 24. Juli abgewiesen. Die genaue Urteilsbegründung wird laut einem Sprecher des Landgerichtes, in den kommenden Tagen unter dem Aktenzeichen „4 O 296/22“ öffentlich einsehbar sein. Mit ihrer Klage war Beckord nicht allein. Wegen mutmaßlicher Folgeschäden durch die Corona-Impfung sind Hunderte von Verfahren vor deutschen Landgerichten anhängig. Seit September laufen die Verhandlungen, bei denen es insgesamt um dreistellige Millionenbeträge gehen soll. ++++++++++++++++++++++++ Kreis Gütersloh. Nebenwirkung vor Gericht: In ganz Deutschland laufen derzeit Verfahren, in denen die Hersteller des Impfstoffes gegen das Corona-Virus beklagt werden. Menschen mit gesundheitlichen Schäden, die durch die Impfung verursacht worden sein sollen, wollen Schadensersatz und Schmerzensgeld. „Bislang sind alle Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, abgelehnt worden. Die Kausalität ist nicht gegeben und es wird als Kollateralschaden abgetan“, erklärt Dorothee Beckord. Die 42-jährige aus dem Kreis Gütersloh ist selbst betroffen. Sie kämpft vor dem Landgericht Bielefeld für eine Entschädigung und an anderer Stelle dafür, dass dem Thema mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Seit ihr die Corona-Schutzimpfung am 20. Januar 2021 verabreicht wurde, leidet Dorothee Beckord unter schweren gesundheitlichen Problemen. Herzrasen, Lungenprobleme, Gelenkschmerzen waren nur einige der Nachwirkungen, die sie als Folge auf die Impfung zurückführt. Im Dezember gab es am Bielefelder Landgericht eine mündliche Verhandlung Deshalb klagt sie gegen den Pharma-Konzern Biontech/Pfizer, fordert 100.000 Euro zur Wiedergutmachung. Mitte Dezember kam es vor dem Landgericht Bielefeld zur mündlichen Verhandlung. „Eigentlich sollte dann im Februar darüber entschieden werden, ob es zur Beweisaufnahme kommt“, schildert die Klägerin. Doch nachdem bereits die mündliche Verhandlung mehrfach verlegt worden war, wurde auch dieser Termin und eine möglich Urteilsverkündung verschoben. Ein Grund dafür war, dass Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller die Klage erweitert hatte, nachdem Berichte über Verunreinigungen des entsprechenden Impfstoffs bekannt geworden waren. Zuletzt hatte der Richter in Bielefeld eine Verlängerung bis zum 19. April angeordnet. „So lange haben wir nun Zeit, um neue Beweise zu erbringen“, sagt Dorothee Beckord. Gefäßspezialist diagnostiziert bei Dorothee Beckord das Post-Vac-Syndrom Doch genau die Beweiserbringung gestaltet sich mitunter extrem schwierig. „Es gibt Ärzte, die geben Patientenakten nicht raus“, erklärt die Altenpflegerin, die ihre berufliche Tätigkeit in der aktiven Pflege in Folge der Erkrankung gegen einen Bürojob eintauschen musste. Die Hoffnungen der Frau aus dem Kreis Gütersloh ruhen nun auf der Expertise eines Gefäßspezialisten aus Münster. Der Arzt habe sie untersucht und dabei auch eine Biopsie vorgenommen. Die Diagnose Post-Vac-Syndrom habe sie nun schwarz auf weiß. Ob das allein ausreicht, ist fraglich. Vielerorts, zuletzt in Rottweil und Frankfurt, wurden Klagen in ähnlichen Fällen abgewiesen. Zumeist begründen die Richter ihr Urteil damit, dass der Nutzen der Impfung gegenüber den Risiken überwiege – ein zentraler Punkt bei den juristischen Auseinandersetzungen. Dass es Impfschäden gibt, bestreiten weder Politik noch Hersteller. Allerdings wird bei dem Nutzen die Allgemeinheit in den Blick genommen. Strapazen des Rechtsstreits haben Spuren bei Dorothee Beckord hinterlassen Außerdem ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer durch die Europäische Kommission zugelassen worden. Das Argument der gesetzgeberischen Entscheidung hatten im Fall Beckordt auch die Rechtsvertreter des Pharma-Konzerns bei der Verhandlung im Dezember vorgebracht. Die Strapazen der vergangenen Wochen und Monate, der Druck der juristischen Auseinandersetzung und die Krankheitssymptome haben bei Dorothee Beckord Spuren hinterlassen. „Es ist immer wieder ein Aufraffen., doch was habe ich für eine Wahl“, sagt die 42-Jährige. Sie wolle am Ball bleiben. Auch für andere Menschen, die unter den Folgen einer Corona-Impfung leiden. So hat sie eine Selbsthilfegruppe im Kreis Gütersloh und den Verein Post-Vac-Hilfe gegründet.