Paderborn. Zum Fall des früheren Oberarztes am Paderborner Brüderkrankenhaus und seines minderjährigen Sohnes, der im Januar 2024 an einer Operation teilgenommen hat, werden weitere Details bekannt. So habe der Sohn bereits im Jahr zuvor bei einer Operation als Praktikant zugeschaut, sagt der Krankenhausbetreiber auf Nachfrage. Etwas anders schildert es jene Person, die den Fall nach der letzten Operation mit einer Beschwerde an die Verwaltung herangetragen haben will. Der Name ist der Redaktion bekannt. So soll der damals 16-Jährige schon vorher regelmäßig in OP-Sälen dabei gewesen sein. Beispielsweise bei einer Kniearthroskopie. Dabei soll der Teenager auch geholfen haben. Demnach sei der Jugendliche beispielsweise in den Sommer- und Winterferien im Krankenhaus gewesen. Dies soll 2023 begonnen haben. Von etwa vier, fünf Fällen berichtet die Person: „Der Vater wollte ihm was beibringen.“ Das Brüderkrankenhaus St. Josef ist mittlerweile Teil des Christlichen Klinikums Paderborn (BBT-Gruppe). Eine weitere Betriebsstätte ist das Krankenhaus St. Johannisstift. Sohn in Paderborner OP: Informant verweist auf zuständigen Chefarzt „Dass der Sohn dabei ist, wussten alle“, heißt es weiter. Dies gelte auch für den zuständigen Chefarzt. Ob dieser den Teenager auch am Januarmorgen vor der Schulter-Operation an einer damals 76-jährigen Patientin gesehen hat, kann die Person allerdings nicht bestätigen. Aus Sicht der Person, die die Krankenhausverwaltung informiert hat, sei gerade bei dieser Operation eine „rote Linie überschritten“ worden. Auch wenn klar sei, dass durchaus auch Schüler ins Krankenhaus kommen würden, um dort als Praktikanten erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Diese seien dann aber in der Pflege. Allerdings sei gerade eine Schulter-Operation „nichts für Anfänger“, wegen der vielen Gefäße, Nerven und des hohen Infektionsrisikos. Der 16-Jährige soll bei der Operation OP-Haken gehalten und später die Haut mit zwei- beziehungsweise dreimaligem Drücken auf einen sogenannten Tacker mitverschlossen haben. Zum Team an diesem Morgen sollen neben den beiden Oberärzten auch zwei Fachärzte und drei Assistenten gehört haben. Paderborner Brüderkrankenhaus: Diskussionen in der Belegschaft Zehn Tage nach der Operation habe die Person eine anonyme E-Mail an die Krankenhausverwaltung geschrieben und darin den Fall geschildert. Am darauffolgenden Tag habe es ein Gespräch der Verwaltung mit dem Oberarzt und dem OP-Team gegeben. Nach der E-Mail an die Verwaltung sei die Situation im Krankenhaus beziehungsweise bei der beteiligten Belegschaft eskaliert. Sie habe sich in zwei Lager geteilt. Einige hätten kritisch auf das Beiwohnen des Sohnes reagiert und beispielsweise auf Verletzungen des Patientenrechts und des Datenschutzes aufmerksam gemacht. Wie berichtet, hat auch das Arbeitsgericht Paderborn während der Bewertung des Falls im Zuge einer Kündigungsschutzklage des Oberarztes mehrere „Pflichtverletzungen“ gerügt. Ein anderer Teil der Krankenhausbelegschaft habe den Oberarzt dagegen unterstützt. Überhaupt sei der Oberarzt beliebt bei den Kollegen und Patienten gewesen. Die Atmosphäre nach der Nachricht an die Verwaltung des Brüderkrankenhauses beschreibt die Person so: „Es gab viel Druck, viel Stress.“ Auch durch das Krankenhaus selbst. Und es habe Spekulationen darüber gegeben, wer die E-Mail an die Krankenhausleitung geschrieben hat. Der später entlassene Oberarzt soll zudem auch mit der damals 76–jährigen Patientin gesprochen haben. Diese soll aber keine Beschwerde geäußert haben. Krankenhausbetreiber BBT äußert sich teilweise zu Behauptungen Konkrete Fragen zu den Behauptungen der Person hat die NW dem Krankenhausbetreiber BBT zukommen lassen. Ob der zuständige Chefarzt gewusst hat, dass der Oberarzt-Sohn schon öfter bei Operationen dabei gewesen ist, lässt die BBT-Gruppe offen. Sie stellt aber klar: Der Sohn sei tatsächlich schon zuvor bei einer Operation dabei gewesen. „Nach unserem Kenntnisstand war der Arztsohn vor dem Vorfall im Januar 2024 bereits einmal im OP, und zwar im Frühjahr 2023 im Rahmen eines ordentlich angemeldeten und organisierten Schülerpraktikums. Dabei hat er eine orthopädische OP aus dem Hintergrund beobachten dürfen, ohne eine Tätigkeit auszuführen“, teilt die BBT mit. Generell sei der Zutritt von Hospitanten und Praktikanten in den Operationssaal „streng reglementiert“: „Alle Personen werden vorab von der Personalabteilung als berechtigt erfasst und bei ihrem Aufenthalt im OP eng begleitet. Zu keinem Zeitpunkt ist zulässig, dass Schülerinnen oder Schüler Handlungen im OP vornehmen“, so die BBT-Gruppe weiter. Genau dazu ist es allerdings bei der Operation im Januar 2024 gekommen. Krankenhausbetreiber verweist auf interne Aufarbeitung Das räumt auch die BBT-Gruppe ein. „Der Vorfall im Januar 2024 ist anders gelagert und war Gegenstand vor Gericht (...). Unmittelbar danach habe die Klinikleitung von dem Vorgang durch einen anonymen Hinweis „über unser Hinweisgebersystem erfahren, und wir haben Konsequenzen ergriffen: Dem betreffenden Arzt wurde gekündigt.“ Das Vorgehen des Brüderkrankenhauses beziehungsweise der BBT sei letztinstanzlich juristisch bestätigt worden. „Gleichzeitig haben wir den Vorfall intern aufgearbeitet, Mitarbeitende für das Thema sensibilisiert und Dienstanweisungen nochmals geprüft und angepasst“, heißt es seitens der BBT. Um auch dem Oberarzt die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorfall zu äußern, hat diese Redaktion auch jenen Rechtsanwalt per E-Mail kontaktiert, der ihn nach Informationen dieser Zeitung vertreten haben soll. Bislang ist die Anfrage unbeantwortet geblieben.