Bielefeld. Schock in der Bielefelder Schulszene: An der Albatros-Schule, einer Förderschule für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Defiziten, ermittelt die Polizei wegen eines schweren Verdachts. Einer der Lehrer dort soll einen seiner Schüler sexuell missbraucht haben. Philipp Kalbertodt, Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft, bestätigt am Mittwoch, 3. September, ein seit Juli 2025 laufendes Ermittlungsverfahren gegen „eine männliche Lehrkraft“. Damit bestätigt er einen aktuellen Medienbericht zu dem Fall. Kalbertodt spricht zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen von einem „Anfangsverdacht wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen“. Weitere Erkenntnisse der Ermittler wolle er zu so einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen aber nicht preisgeben. Mutmaßlich missbrauchter Schüler ist Jugendlicher Damit bleibt auch offen, wie alt der mutmaßlich missbrauchte Schüler genau ist. Die LWL-Förderschule in Senne besuchen laut Homepage rund 200 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Sie kommen aus einem Einzugsgebiet, das sich auf Teile der Kreise Lippe und Gütersloh erstreckt und die Stadt Bielefeld umfasst. Weil die Staatsanwaltschaft den „sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“ als schwersten Vorwurf nennt, ist davon auszugehen, dass der Schüler mindestens 14 Jahre alt, also Jugendlicher, ist. Andernfalls wäre im Ermittlungsverfahren von einem „sexuellen Missbrauch von Kindern“ die Rede. Mit dem Paragrafen 174 des Strafgesetzbuches „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ sollen Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden, die in einem Abhängigkeits- oder Obhutsverhältnis stehen. Dazu gehören in erster Linie Eltern oder erziehende Großeltern. Zu den Schutzbefohlenenverhältnissen gehören aber auch die Verhältnisse zwischen Lehrern und ihren Schülern, zwischen Chefs und jugendlichen Angestellten oder zwischen Trainern und Jugendsportlern. Der Paragraf sieht auch dann eine Strafbarkeit vor, sollte die minderjährige Person ihr Einverständnis zu den sexuellen Handlungen gegeben haben. Als Strafrahmen kommt eine Haftzeit zwischen drei Monaten (in minderschweren Fällen) und fünf Jahren in Betracht. Bielefelder Kripo durchsucht Wohnung des beschuldigten Lehrers Staatsanwaltschaft und Kripo-Ermittler haben inzwischen eine Wohnungsdurchsuchung bei dem beschuldigten Lehrer erwirkt und durchgeführt, bestätigt Kalbertodt auf Anfrage. Dabei geht es den Ermittlern stets um die Sicherung von Beweisen. Dem Vernehmen nach ging es in diesem Fall vor allem um die Chat- und Mail-Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler, die Hinweise auf das verbotene sexuelle Verhältnis liefern könnten. Was die Befragungen der Zeugen und die Auswertung der Wohnungsdurchsuchung ergeben haben, will die Staatsanwaltschaft aktuell noch nicht offenlegen. Auch zur Zahl der aktuell anzunehmenden Taten wolle die Anklagebehörde angesichts der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte geben. Bielefelder Schulleitung zeigt sich erschüttert und betroffen Die Leiterin der Albatros-Schule, Christine Hammer, hat inzwischen die Eltern der Schule in einem Brief über die Ermittlungen informiert. Dort heißt es: „Wir sind erschüttert und sehr betroffen über die im Raum stehenden Vorwürfe und die Umstände, die sich daraus für alle Beteiligten ergeben. Es ist verständlich, dass Sie besorgt und verunsichert sind.“ Die Schulleitung habe aber keine Kenntnis von weiteren betroffenen Schülerinnen und Schülern. Weiter heißt es: „Die beschuldigte Lehrkraft arbeitet aktuell nicht an der Schule.“ Dem Vernehmen nach ist der Pädagoge für die Dauer der Ermittlungen freigestellt. Die bei der Bezirksregierung ansässige Schulaufsicht bestätigt, dass derzeit geprüft werde, ob neben der strafrechtlichen Verfolgung disziplinarrechtliche Maßnahmen erforderlich sind. Schulaufsicht, Beratungsstelle und Sozialarbeiter stehen den Kindern zur Seite In dem Brief an die Eltern heißt es weiter: „Für die Schule steht das Wohl und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler an oberster Stelle.“ Man werde daher alles tun, um die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Auch wenn man Auskünfte zu den Ermittlungen nicht erteilen dürfe, „stehen wir Ihnen aber als Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung“. Sowohl die Schulaufsichtsbehörden als auch die regionale Schulberatungsstelle begleiten und beraten die Schule eng. „Unsere Schulsozialarbeiterin ist zusammen mit den Klassenlehrkräften für Ihre Kinder da“, betont die Schulleitung in dem Brief. „Um Ihren Kindern Normalität und Orientierung zu bieten, sind wir bemüht, den alltäglichen Schulbetrieb wie gewohnt fortzusetzen.“