Berlin/Düsseldorf/Spenge. Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Gerichtsvollzieher erhöht werden sollen. Auch Angriffe auf medizinisches Personal sollen künftig so hart bestraft werden wie bei Einsatzkräften. Bisher gelten die besonderen Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme. Abschreckung allein durch höhere Strafen überzeugt jedoch viele Berufsgruppen nicht. „Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Angriffe auf Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen.“ Patient schlägt Hausarzt in Spenge bewusstlos Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte und medizinisches Personal Täter künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Dazu sollen in Zukunft auch hinterlistige Überfälle zählen. Bis Ende Januar können Länder und Verbände zum Entwurf Stellung nehmen, bevor im Kabinett darüber entschieden werden kann. Was es bedeutet, beim Einsatz für Menschen Gewalt zu erleben, weiß Hausarzt Andreas Schimke, der vor knapp einem Jahr in seiner Praxis in Spenge (Kreis Herford) von einem Patienten schwer verletzt wurde. „Der Patient griff mich unvermittelt an und schlug mich bewusstlos. Offenbar weil ich ihm ein Medikament verweigerte“, erklärt Schimke, der bei dem Angriff einen Nasenbeinbruch, Platzwunden und Prellungen erlitt und danach lange mit einer Gesichtslähmung zu kämpfen hatte. Schimke und auch sein Team haben sich inzwischen von dem Angriff erholt, doch sowohl Narben als auch Zweifel am System bleiben nach Angaben des Mediziners. „Für den Täter gab es bislang keine Konsequenzen.“ Ärzte sorgen sich um die Versorgungssicherheit Und das scheint kein Einzelfall zu sein, denn nach dem Übergriff habe ich eine Vielzahl an Nachrichten von Kollegen aus ganz Deutschland erhalten, die Ähnliches erleben mussten“, sagt Schimke. „Solche Fälle zeigen, dass der Staat Angriffe dieser Art akzeptiert. Und immer mehr Menschen glauben, dass sie machen können, was sie wollen.“ Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an Ein Beitrag geteilt von A?rztekammer Westfalen-Lippe (@aekwl_kom) Diese Entwicklung schade nicht nur den Menschen, die Gewalt erleben, sondern dem gesamten medizinischen Versorgungssystem, das bereits jetzt von einem Personalmangel geprägt sei, warnt Schimke, der sich im Hausärzteverband Westfalen-Lippe engagiert. „Diese Bedrohungslage schreckt den Nachwuchs ab.“ Wie groß das Gewaltproblem in der ambulanten Versorgung ist, zeigt auch eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe von 2024. Demnach hat ein Viertel der Ärzte aufgrund verbaler oder körperlicher Gewalt bereits darüber nachgedacht, ihre Praxis aufzugeben. Schimke ist froh, dass das Justizministerium die besonderen Strafvorschriften für medizinisches Personal künftig nicht mehr nur auf den Notdienst beschränken will. „Ich hoffe sehr, dass diese Regierung den Entwurf auch durchsetzen wird. Das gesamte Team einer Praxis verdient mehr Schutz, denn wir können uns aufgrund des engen Kontaktes nicht mit Abstand oder Waffen vor möglichen Angreifern schützen.“ .responsive23-IirYIAR5wbfP1QoA-bar-vertical-gewalttaten-gegen-einsatzkraefte { width: 100%; padding-top: 100%; } @media (max-width: 600px) { .responsive23-IirYIAR5wbfP1QoA-bar-vertical-gewalttaten-gegen-einsatzkraefte { padding-top: 100%; } } @media (max-width: 360px) { .responsive23-IirYIAR5wbfP1QoA-bar-vertical-gewalttaten-gegen-einsatzkraefte { padding-top: 142.86%; } } Polizei: Höhere Strafen schrecken Gewalttäter nicht ab Die Berufsgruppen in NRW, für die die besonderen Strafvorschriften bereits gelten, kritisieren den Gesetzentwurf. „Es ist wichtig, dass die Politik das Problem erkannt hat und an Lösungen arbeitet, aber Straferhöhungen haben in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass es seltener zu Übergriffen kommt“, erklärt Patrick Schlüter, NRW-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. „Viel wichtiger ist die konsequente und schnelle Anwendung der Gesetze, damit Täter unmittelbar nach der Tat Konsequenzen spüren.“ Zudem fordert Schlüter die Gesellschaft dazu auf, Angriffe gegen Einsatzkräfte stärker zu ächten. Aufgrund der überlasteten Justiz dauern Ermittlungsverfahren nach Einschätzung Schlüters zu lange. „Wenn Täter erst zwei Jahre nach der Tat oder noch später vor Gericht aussagen müssen, ist vielen die Verbindung zur Tat nicht mehr klar. So entsteht bei immer mehr Menschen das Gefühl, dass Gewalt folgenlos bleibt.“ Eine brandgefährliche Entwicklung, warnt Schlüter. „Die Folgen sehen wir schon, da sich Gewalt zunehmend auch gegen Feuerwehrleute, Ärzte und viele weitere Menschen richtet, die anderen helfen.“ Feuerwehrleute kritisieren Einstellung von Verfahren Diese Entwicklung bestätigt der Feuerwehrverband NRW. „Gewalt gegen Feuerwehrleute im Rettungsdienst ist seit Jahren Teil ihres Alltags. Inzwischen häufen sich aber auch Angriffe im Brandschutz und bei Hilfeleistungen“, erklärt Landesgeschäftsführer Christoph Schöneborn. Feuerwehrleute beobachteten in der Gesellschaft mehr Egoismus, eine gestiegene Anspruchshaltung und weniger Zurückhaltung bei der Anwendung von Gewalt. „Haben Menschen beispielsweise den Eindruck, dass der Rettungsdienst zu lange gebraucht hat oder das Unfallopfer nicht schnell genug aus dem Auto befreit wird, kann es aggressiv werden.“ Hinzu kommen laut Schöneborn vermehrt kulturelle Konflikte. „Wir erleben immer wieder Übergriffe, wenn Patientinnen oder ihre Angehörigen die Behandlung durch Männer ablehnen.“ Doch trotz Strafanzeigen werden nach Angaben Schöneborns nicht alle Täter bestraft. „Leider werden viele Ermittlungsverfahren eingestellt. Oft mit der Begründung, dass die Situation strafrechtlich nicht relevant sei.“ Der Feuerwehrverband NRW hofft, dass das Gesetz mit höheren Strafen angepasst wird, fordert jedoch, dass die Gesetze dann auch konsequent angewendet werden. „Strafen, in welcher Höhe auch immer, schrecken nur ab, wenn sie auch verhängt werden.“ Gerichtsvollzieher fordern gute Schutzausrüstung Aus diesem Grund hoffen die Gerichtsvollzieher in NRW, dass die Bundesländer die Debatte über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Stärkung der überlasteten Justiz nutzen. „Aktuell fehlt es der Justiz an Kapazitäten für schnellere Ermittlungsverfahren und zu oft werden Verfahren eingestellt“, moniert Frank Neuhaus, NRW-Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. „Jedes eingestellte Verfahren ist ein Schlag ins Gesicht von Gerichtsvollziehern und vielen anderen Berufsgruppen, die für das Gemeinwohl tätig sind.“ Wie gefährlich die Arbeit von Gerichtsvollziehern ist, zeigt der Fall eines getöteten Gerichtsvollziehers im Saarland. Der 58-Jährige wurde Ende 2025 bei einer Zwangsräumung von einem Mieter erstochen. „Wenn es die Politik ernst meint mit dem Schutz, dann muss sie auch für eine gute Schutzausrüstung sorgen. In NRW haben wir aktuell Schutzwesten, Pfefferspray und Notfallpager dabei, aber dafür mussten wir jahrelang kämpfen“, sagt Neuhaus. „Auf die zugesagten schnittfesten Handschuhe warten wir seit zwei Jahren.“