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Gefängnisbeamter aus Verl darf nicht mit Waffen handeln

Verwaltungsgericht Minden bestätigt Verbot durch Vorgesetzten

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Gefängnisbeamter aus Verl darf nicht mit Waffen handeln - © Minden
Gefängnisbeamter aus Verl darf nicht mit Waffen handeln (© Minden)

Minden/Verl (dpa/nw). Ein Justizvollzugsbeamter aus Verl (Kreis Gütersloh) darf nicht nebenbei mit Waffen handeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden am Donnerstag. Der 45-jährigen Beamte hatten dagegen geklagt, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihm keine Genehmigung für diese Art von Nebentätigkeit erteilt hatte.

Zwischen 2006 und 2011 hatte der JVA-Beamte bereits einen Handel für Waffen und Munition von seinem Privathaus aus betrieben - ganz legal, mit der Erlaubnis seines Dienstherren. Nachdem die Neue Westfälische über den Fall berichtet hatte, sorgte der Nebenberuf des Gefängnisbeamten für Aufregung im NRW-Justizministerium. Eine erneute Genehmigung wurde dem Mann, der zuletzt in einer Justizvollzugsanstalt in Bielefeld arbeitete, verweigert.

Zu Recht, wie das Gericht in Minden urteilte. Der Handel mit Schusswaffen und Munition könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung - auch nicht zur Abwicklung seines Geschäfts. Der Mann muss nun sehen, was er mit seinem Bestand an Waffen macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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