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Schwerbehinderte haben Anspruch auf Assistenz

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Schwerbehinderter auf Arbeit - © Foto: Stefan Puchner/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf Arbeitsassistenz - auch im Zweitjob. (© Foto: Stefan Puchner/dpa)

Jeder darf sich selbst aussuchen, welchen Job er machen möchte. Dieser Grundsatz gilt auch für Schwerbehinderte, die bei ihrer Arbeit Anspruch auf eine Assistenz haben: Wie ein aktuelles Urteil zeigt, behalten sie diesen auch, wenn sie sich beruflich umorientieren.

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