Bevor Kurzarbeit beginnt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen. Die können Arbeitnehmer zwar ablehnen. Ohne Risiko ist das aber nicht, zeigt ein Urteil.
Urteil
Ablehnung von Kurzarbeit kann Kündigung nach sich ziehen
Bevor Kurzarbeit beginnt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen. Die können Arbeitnehmer zwar ablehnen. Ohne Risiko ist das aber nicht, zeigt ein Urteil.