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Urteil

Ablehnung von Kurzarbeit kann Kündigung nach sich ziehen

Urteil: Ablehnung von Kurzarbeit kann Kündigung nach sich ziehen - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Bevor Kurzarbeit beginnt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen. Die können Arbeitnehmer zwar ablehnen. Ohne Risiko ist das aber nicht, zeigt ein Urteil.

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