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Was, wenn das Kind nicht meins ist? Rat für «Scheinväter»

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Ein Mann kann die Vaterschaft anfechten, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist. - © Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
Ein Mann kann die Vaterschaft anfechten, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist. (© Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)

Der Verdacht, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, kann schwer wiegen. Soll man die Vaterschaft anfechten? Was ist mit Unterhaltszahlungen? Das ist zu beachten.

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