Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Urteil

Ast bricht von Baum und kracht auf Auto: Wer haftet?

Herabfallende Äste können Autos beschädigen. Nicht immer muss dann der Baumbesitzer zahlen. - © Soeren Stache/dpa/dpa-tmn

Wenn plötzlich ein Ast auf ein neben dem Grundstück geparktes Auto fällt - wer ist dann haftbar, der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.