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Urteil

Erneute Freiheitsstrafe für Salzufler „Kosmetiker“

Bad Salzuflen/Lemgo. Im Mai 2024 war der damals 34-jährige Salzufler schon vor vom Lemgoer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden und hatte ein zweijähriges Berufsverbot als Kosmetiker und Heilpraktiker bekommen. Dagegen war er in Berufung gegangen. Das Landgericht hatte die Freiheitsstrafe um zwei Monate reduziert und das Berufsverbot auf das Kosmetiker-Handwerk beschränkt. Diese Erleichterung hat der Salzuflen offenbar genutzt, um sich als Heilpraktiker registrieren zu lassen. Die dafür notwendige Urkunde ließ er fälschen - nicht mal einen Monat nach dem ersten Gerichtsurteil. Dafür wurde er nun erneut verurteilt - unter Einbeziehung des früheren landgerichtlichen Urteils - zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.

Hintergrund des ersten Urteils waren kosmetische Behandlungen mit einem Plasma-Pen und das Spritzen des Fillers Hyaloron, die der gelernte Bankkaufmann durchführte, ohne dass er dafür ausgebildet und befugt war. Eine Kundin hatte durch die Behandlung mit dem Plasma-Pen Verbrennungen im Gesicht erlitten und hatte ärztlich behandelt werden müssen.

Salzufler reicht gefälschte Urkunde ein

Nach der aktuellen Verhandlung am Lemgoer Amtsgericht sah es Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling als erwiesen an, dass sich der Angeklagte im Juni 2024 per Internet beim Verband Unabhängiger Heilpraktiker in Hannover als Heilpraktiker angemeldet hatte. „Bei der Anmeldung gab der Angeschuldigte wahrheitswidrig an, bereits Heilpraktiker zu sein. Auf Anforderung des Verbands reichte der Angeklagte eine auf seinen Namen, vermeintlich von dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund ausgestellte Urkunde über die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ein, von der er wusste, dass diese gefälscht war“, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Eine Heilpraktikerausbildung habe der Angeklagte tatsächlich nicht abgeschlossen.

Später im Monat habe der Angeklagte beim Kreis Lippe - ebenfalls mit der gefälschten Urkunde - die Ummeldung seines Kosmetikstudios in Bad Salzuflen in eine Heilpraxis beantragt. „Der Angeklagte beabsichtigte, durch Vorlage der Urkunde die Erlaubnis zu erhalten, ein Heilpraktikergewerbe zu führen, obwohl er nicht über die entsprechende Befähigung verfügte“, schloss das Gericht daraus.

Angeklagter angeblich als Dachdeckerhelfer tätig

Der Salzufler schwieg zu den Vorwürfen und gab vor Gericht an, inzwischen als Dachdeckerhelfer tätig zu sein. Auf dem Handy des Angeklagten hatte die Polizei allerdings eine WhatsApp-Nachricht von dessen Ehefrau gefunden, in der sie ihm ein Bild der gefälschten Urkunde geschickt hatte, was er mit dem „Daumen hoch“-Emoji quittiert hatte.

Das Gesundheitsamt des Kreises war bei der Vorlage der Urkunde stutzig geworden, weil es in der Vergangenheit bereits von anderen Personen gefälschte, vermeintlich von der Stadt Dortmund ausgestellte, Urkunden über die Heilpraktikererlaubnis vorgelegt bekommen hatte.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt und die Möglichkeit ins Spiel gebracht hatten, dass die gefälschte Urkunde auch von einem Dritten hätte verschickt werden können.

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