Blindenhunde sind für Menschen mit einer Sehbehinderung ein wichtiger Begleiter. Darf die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern, wenn der Patient auch körperliche Einschränkungen beim Gehen hat? In dieser Frage entschied das Landessozialgericht in Celle.
Gehbehinderung steht Anspruch auf Blindenhund nicht entgegen
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