Nicht nur angestellte, sondern auch freiberufliche Lehrer müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wichtig: Das betrifft nicht nur die Lehrtätigkeit an Schulen.
Renten-Tipp
Beitragspflicht auch für selbstständige Lehrer
Nicht nur angestellte, sondern auch freiberufliche Lehrer müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wichtig: Das betrifft nicht nur die Lehrtätigkeit an Schulen.