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EuGH schwächt Verbraucher bei Kreditverträgen

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Kreditvertrag - © Foto: Volker Wenzlawski/Zentralbild/dpa-tmn
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben Verbraucher das Recht, einen Kreditvertrag zu widerrufen. Ein Nutzungsersatz für gezahlte Zinsbeträge steht ihnen laut einem EuGH-Urteil allerdings nicht zu. (© Foto: Volker Wenzlawski/Zentralbild/dpa-tmn)

Wer einen online-abgeschlossenen Kreditvertrag widerruft, erhält keinen Ersatz für die Nutzung von Zinsbeträgen. Das geht nun aus einem EuGH-Urteil hervor.

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