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Deutsche Rentenversicherung

Größere Ausbildungslücke bringt Waisenrente in Gefahr

Damit es am Monatsende nicht knapp wird: Für die Fortzahlung einer Waisenrente sollte die Lücke zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn nicht mehr als vier Monate betragen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Seit April den Schulabschluss in der Tasche, die Ausbildung startet aber erst im Oktober? Dann kann es in dieser Zeit Probleme bei der Auszahlung der Waisenrente geben.

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