Lässt sich ein Händler zur Behebung eines Mangels bewegen, wirkt das zunächst zuvorkommend. Macht er es aber explizit «aus Kulanz», wird es rechtlich problematisch.
Verbraucherschutz
Warum bei Reparaturen aus Kulanz Vorsicht geboten ist
Lässt sich ein Händler zur Behebung eines Mangels bewegen, wirkt das zunächst zuvorkommend. Macht er es aber explizit «aus Kulanz», wird es rechtlich problematisch.