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Grundsteuer: Antrag auf Ruhen des Verfahrens möglich

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Grundsteuerwertbescheid schon erhalten? Dann können Sie bei Ungereimtheiten Einspruch einlegen - aber nur bis zu vier Wochen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Grundsteuerwertbescheid schon erhalten? Dann können Sie bei Ungereimtheiten Einspruch einlegen - aber nur bis zu vier Wochen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Ist das neue Grundsteuer-Bundesmodell rechtswidrig oder nicht? Das sollen zwei Musterklagen klären. Bis die Entscheidung fällt, können Betroffene ihre Steuerbescheide offenhalten.

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