Ohne zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer geht bei Bundestags- und Landtagswahlen nichts: Für ihren Einsatz erhalten sie eine Pauschale. Und die muss man meistens nicht versteuern.
Entschädigung fürs Ehrenamt
Erfrischungsgeld: Müssen Wahlhelfer Steuern zahlen?
