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Entschädigung fürs Ehrenamt
Erfrischungsgeld: Müssen Wahlhelfer Steuern zahlen?

Wer als Wahlhelfer im Einsatz war, muss das Erfrischungsgeld üblicherweise nicht versteuern. - © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
Wer als Wahlhelfer im Einsatz war, muss das Erfrischungsgeld üblicherweise nicht versteuern. (© Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn)

Ohne zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer geht bei Bundestags- und Landtagswahlen nichts: Für ihren Einsatz erhalten sie eine Pauschale. Und die muss man meistens nicht versteuern.

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