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Kein Anspruch auf Schadenersatz bei zu spätem Boarding

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Einkaufen am Flughafen Frankfurt - © Foto: Fredrik von Erichsen
Das Shopping vor dem Abflug sollte nicht zu lange dauern. Denn wer zu spät zum Boarding kommt, wird unter Umständen nicht mehr mitgenommen - auch wenn das Flugzeug noch am Terminal steht. (© Foto: Fredrik von Erichsen)

Wer am Flughafen zu spät zum Boarding erscheint, hat unter Umständen keinen Anspruch, noch ins Flugzeug gelassen zu werden. Selbst dann, wenn die Tür der Maschine noch nicht geschlossen ist.

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