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BGH stärkt Passagierrechte bei Ersatzflügen

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Ein neues BGH-Urteil stellt klar, dass Fluggesellschaften nach Flugausfällen möglicherweise zur Entschädigung verpflichtet sind, wenn sie nur eigene Ersatzflüge anbieten und frühere Alternativen anderer Airlines nicht prüfen. - © Christoph Schmidt/dpa/dpa-tmn
Ein neues BGH-Urteil stellt klar, dass Fluggesellschaften nach Flugausfällen möglicherweise zur Entschädigung verpflichtet sind, wenn sie nur eigene Ersatzflüge anbieten und frühere Alternativen anderer Airlines nicht prüfen. (© Christoph Schmidt/dpa/dpa-tmn)

Ein Flug fällt wegen Gewitter aus, die Airline bietet Ersatz an: aber nur eigene Flüge. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Das reicht oft nicht. Was heißt das für Flugreisende?

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