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Arbeitnehmerüberwachung

Darf mein Arbeitgeber meinen Browserverlauf überwachen?

Auf welchen Webseiten sind die Angestellten unterwegs? Der Browserverlauf auf dem Dienstrechner geht den Arbeitgeber nur etwas an, wenn die private Nutzung des Internets verboten ist. - © Christin Klose/dpa-tmn

Zeigt der Browserverlauf auf Ihrem Arbeitsrechner nur berufliche Webseiten-Besuche? Viele Beschäftigte surfen während der Arbeitszeit auch mal privat. Geht das den Arbeitgeber etwas an?

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