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Angabe im Exposé falsch: Verkäufer muss berichtigen

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Grundstücksverkauf - © Foto: Patrick Pleul
Wurden im Exposé eines Grundstücks falsche Versprechungen gemacht, dürfen Käufer den Kauf rückabwickeln. Das zeigt ein Urteil des BGH. (© Foto: Patrick Pleul)

Laut Immobilienexposé dürfen Pferdeboxen gebaut werden - doch es gibt gar keine Genehmigung. Hat der Verkäufer damit die Erwartungen so enttäuscht, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann?

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