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BGH-Urteil zu Beschlusszwang

Wohnungseigentümer dürfen nicht einfach drauflos bauen

Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft müssen sich für persönliche Bauvorhaben immer einen förmlichen Beschluss einholen. - © Uli Deck/dpa

Bauvorhaben sorgen in Eigentümergemeinschaften oft für Streit. Seit gut zwei Jahren gelten für die Beschlussfassung neue Regeln. Mit einem ersten Urteil konkretisierte der Bundesgerichtshof jetzt das reformierte Gesetz.

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