Kündigung wegen unverschlossener Schreibtischfächer möglich?

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Häufen sich Nachlässigkeiten oder Flüchtigkeitsfehler mit Folgen für den Arbeitgeber, müssen Arbeitnehmer unter Umständen mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Die Schreibtischfächer waren nicht abgesperrt? Das mag zunächst nach einer Lappalie klingen. Gehen einer Pflichtverletzung aber bereits mehrere Abmahnungen voraus, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

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