Auch kleinere Nachlässigkeiten - etwa ein Verstoß gegen Anweisungen zum Datenschutz - können im Arbeitsverhältnis zu Abmahnungen und letztendlich zur Kündigung führen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsens (Az. 9 Sa 250/21), auf das der Bund-Verlag verweist...