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Stromlieferant hat für Nachforderung drei Jahre Zeit

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Späte Forderung - © Foto: Kai Remmers/dpa-tmn
Ist die Schlussrechnung eines Energieversorgers zu niedrig, darf sie im Nachhinein korrigiert werden. Kunden müssen solche berechtigten Nachforderungen auch nach Jahren noch bezahlen. (© Foto: Kai Remmers/dpa-tmn)

Eine Schlussabrechnung ist nicht immer endgültig. Denn eine solche Abrechnung schützt nicht vor berechtigten Nachforderungen. Stellt sich nämlich heraus, dass die erste Rechnung zu niedrig war, kann sie auch später noch korrigiert werden.

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