Wer einen online-abgeschlossenen Kreditvertrag widerruft, erhält keinen Ersatz für die Nutzung von Zinsbeträgen. Das geht nun aus einem EuGH-Urteil hervor.
EuGH schwächt Verbraucher bei Kreditverträgen
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Wer einen online-abgeschlossenen Kreditvertrag widerruft, erhält keinen Ersatz für die Nutzung von Zinsbeträgen. Das geht nun aus einem EuGH-Urteil hervor.