Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Sonderausgaben

Wohnungsüberlassung nach Trennung kann Steuerlast mindern

Nimm du Sie! Wer dem Ex-Partner nach der Trennung eine gemeinsam gekaufte Wohnung überlässt, kann diese Leistung steuerlich geltend machen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Unterhaltsleistungen können steuerlich abzugsfähig sein. Auch der Gegenwert einer überlassenen, aber gemeinsam gekauften Wohnung kann in der Steuererklärung Berücksichtigung finden.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.