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Police leistet nicht immer

Versicherungsgründe: Wertsachen im Schwimmbad einschließen

Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus und weg sind die Wertsachen. Im Freibad sind sie im Spind daher besser aufgehoben. - © Christin Klose/dpa-tmn

Tasche auf, Wertsachen raus: Selbst wer nur zur schnellen Abkühlung ins Wasser hüpft, sollte seine Wertgegenstände einschließen. Im Falle eines Diebstahls leistet die Versicherung sonst nicht.

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