Mieter kann Einzimmerwohnung untervermieten

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Mieter von Einzimmerwohnungen haben laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs unter Umständen das Recht zur teilweisen Untervermietung. - © Christin Klose/dpa-tmn
Mieter von Einzimmerwohnungen haben laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs unter Umständen das Recht zur teilweisen Untervermietung. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Wer seine Mehrzimmerwohnung bei Auslandsaufenthalten nicht aufgeben will, kann Teile untervermieten. Bei Einraumwohnungen kann das kein ganzes Zimmer sein. Was dann gilt, entschied nun der BGH.

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