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Krankheitsschwere entscheidend
Urteil: Demenz führt nicht automatisch zu Testierunfähigkeit

Testierfähigkeit trotz Demenz möglich: Eine Demenzerkrankung schließt nicht zwangsläufig die Fähigkeit aus, ein Testament wirksam zu errichten, wie das Landgericht Frankenthal entschied. - © Laura Ludwig/dpa-tmn
Testierfähigkeit trotz Demenz möglich: Eine Demenzerkrankung schließt nicht zwangsläufig die Fähigkeit aus, ein Testament wirksam zu errichten, wie das Landgericht Frankenthal entschied. (© Laura Ludwig/dpa-tmn)

Nicht jede Form der Demenz führt per se dazu, dass das Testament des Betroffenen als unwirksam zu erachten ist. Vor allem bei leichter Ausprägung spricht vieles für die Testierfähigkeit des Kranken.

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