Sollen lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden? Solche und ähnliche Fragen sind bei einer Patientenverfügung zu klären. Doch der BGH macht strenge Vorgaben für das Erfassen der Patientenwünsche. Ohne Beratung sind diese kaum umzusetzen.
Viele Details erforderlich
BGH-Vorgaben zu Patientenverfügungen erhöhen Beratungsbedarf