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Geänderte Testverordnung

Anspruch auf PCR-Test nur noch nach positivem Schnelltest

PCR-Test Auswertung im Labor - © Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bisher hatten Menschen mit einer roten Warnmeldung auf der Corona-App Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Damit die Labortests gezielter eingesetzt werden können, ist künftig erst ein positiver Schnelltest vorzulegen.

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