Urteil: Hinweis auf «spezifische Risiken» vor OP genügt

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Aufklärung: Vor einer Operation müssen Patienten über Risiken informiert werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Aufklärung: Vor einer Operation müssen Patienten über Risiken informiert werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Aufklärung über möglichen Misserfolg: Wird ein Patient vor einer Operation darauf hingewiesen, dass sein Lebenswandel die Heilung beeinträchtigen kann, ist das ausreichend - entschied das OLG Celle.

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