Eine sogenannte «Fahrt ins Blaue» meint einen Ausflug mit unbekanntem Ziel. Hat der Veranstalter das Programm aber schließlich ausgehändigt, darf er es nicht mehr beliebig ändern. Das unterstreicht nun ein BGH-Urteil.
BGH-Urteil
«Fahrt ins Blaue»: Programm nicht beliebig austauschbar