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BGH-Urteil

«Fahrt ins Blaue»: Programm nicht beliebig austauschbar

Wer eine «Fahrt ins Blaue» bucht, erfährt oft erst bei der Abreise, was ihn erwartet. Wurde das Reiseprogramm aber verteilt, kann es nicht mehr beliebig geändert werden. - © Christoph Schmidt/dpa

Eine sogenannte «Fahrt ins Blaue» meint einen Ausflug mit unbekanntem Ziel. Hat der Veranstalter das Programm aber schließlich ausgehändigt, darf er es nicht mehr beliebig ändern. Das unterstreicht nun ein BGH-Urteil.

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