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Hundehalter haften nach einem Hundekampf je zur Hälfte

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Oberlandesgericht Karlsruhe - © Foto: Uli Deck/dpa
Oberlandesgericht Karlsruhe: Wenn beide Hunde eine Rauferei gleichermaßen verursacht haben, haften die Halter je zur Hälfte. (© Foto: Uli Deck/dpa)

Zwei nicht angeleinte Hunde geraten aneinander. Bei der Rauferei wird die Besitzerin eines der Hunde gebissen und erleidet nach der OP einen Schlaganfall.

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