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Kein Verkauf von Himmelslaternen mehr in Onlineshops aus NRW

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Sogenannte «Himmelslaternen» werden bei einem Fest angezündet, bevor sie in die Luft aufsteigen. Nach Kontrollen bei Anbietern von Himmelslaternen ist der Online-Verkauf der Lampions in Nordrhein-Westfalen vorerst gestoppt worden. - © Barbara Walton/epa/dpa
Sogenannte «Himmelslaternen» werden bei einem Fest angezündet, bevor sie in die Luft aufsteigen. Nach Kontrollen bei Anbietern von Himmelslaternen ist der Online-Verkauf der Lampions in Nordrhein-Westfalen vorerst gestoppt worden. (© Barbara Walton/epa/dpa)

Düsseldorf (epd). Nach dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, der von sogenannten Himmelslaternen ausgelöst wurde, will Nordrhein-Westfalen den Verkauf der fliegenden Papierlampions stoppen.

Der Arbeitsschutz habe vier in NRW ansässige Online-Händler überprüft und den Verkauf der Produkte aufgrund ihrer Gefährlichkeit untersagt, teilte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf mit. Mit Unterstützung anderer Marktüberwachungsbehörden in Deutschland sollten auch weitere Anbieter außerhalb von NRW kontrolliert werden.

„Die Verwendung von Himmelslaternen ist verboten. Aber der Verkauf der Produkte ist bislang erlaubt", kritisierte Laumann (CDU). „Das kann man mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehen."

NRW wolle versuchen, auch in Brüssel für das Thema zu sensibilisieren, um diese gefährlichen Lampions möglichst europaweit aus dem Verkehr zu ziehen. „Wir werden das Problem nicht alleine auf nationaler Ebene lösen können."

Bei dem Feuer im Krefelder Zoo waren in der Silvesternacht mehr als 50 Tiere des 1975 eröffneten Affenhauses gestorben, darunter acht Menschenaffen. Es entstand ein Sachschaden in zweistelliger Millionenhöhe. Verursacht wurde der Brand nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft durch sogenannte Himmelslaternen.

Bereits 2009 war das Verbot erlassen worden, nach dem man die Laternen zwar noch kaufen, aber nicht mehr aufsteigen lassen darf. Die Feuerwehr in Detmold hatte das damals wohlwollend zur Kenntnis genommen.

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