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Corona-Management

Ungeimpfte von Empfängerseite der Solidargemeinschaft ausgeschlossen - keine Lohnfortzahlung bei Corona-Quarantäne

Ab dem 11. Oktober erhalten Ungeimpfte in NRW im Fall einer angeordneten Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr. - © dpa

Der Anspruch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und in der Lage sind, dieses nachzuweisen, bleibe bestehen.

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