Kirchenaustritt in NRW auch künftig nicht online möglich

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Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Kirchenaustritte". Auch künftig können diese nicht digital erfolgen. - © Rolf Vennenbernd/dpa
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Kirchenaustritte". Auch künftig können diese nicht digital erfolgen. (© Rolf Vennenbernd/dpa)

Düsseldorf. Der Kirchenaustritt ist in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht in digitaler Form möglich. Das Kirchenaustrittsgesetz des Landes schreibe „wegen der Bedeutung der Erklärung“ eine besondere Form vor, erklärte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage.

„Der Austritt muss entweder mündlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden.“ Diese gesetzliche Vorgabe stehe einer Digitalisierung entgegen. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) darüber berichtet.

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sind Bund, Länder und Kommunen grundsätzlich verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 mehrere hundert Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die NRW-Staatskanzlei habe federführend geprüft, ob auch Kirchenaustritte digital erfolgen könnten, berichtete der Sprecher. „Aufgrund der rechtlichen Unmöglichkeit“ sei das OZG-Entscheidungsgremium dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens gefolgt, davon Abstand zu nehmen. Damit werde das „nicht weitergehend betrachtet“.

Nur Berlin will die Rechtslage ändern

Der Gesetzgeber sei auch „durch das OZG nicht verpflichtet, die Vorgabe zum persönlichen Erscheinen durch eine Gesetzesänderung aufzugeben“, erklärte der Sprecher. „Unter die Digitalisierungspflicht des OZG fallen nur geeignete Verwaltungsleistungen.“

Laut „FAZ“ hat bislang Berlin als einziges Bundesland angekündigt, die Rechtslage so zu ändern, dass ein Kirchenaustritt im Online-Verfahren möglich wird. Die katholische und die evangelische Kirche hatten für das vergangene Jahr zusammen rund 640.000 Kirchenaustritte bundesweit vermeldet. Wegen Überlastung der Amtsgerichte und Standesämter mussten Austrittswillige oft viele Monate auf einen Termin warten. Mehrere Amtsgerichte in NRW haben nach eigenen Angaben auch für das laufende Jahr wieder eine starke Nachfrage verzeichnet. (dpa)

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