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Weniger Rente, Brückentage, Sommerzeit: Das ändert sich für Verbraucher im März

Moritz Trinsch

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Mit nur wenigen Urlaubstagen können sich Arbeitnehmer rund um Ostern fast zwei Wochen Auszeit vom Job nehmen. - © IMAGO/Sven Simon
Mit nur wenigen Urlaubstagen können sich Arbeitnehmer rund um Ostern fast zwei Wochen Auszeit vom Job nehmen. (© IMAGO/Sven Simon)

Verbraucher müssen sich auch im März wieder auf einige Neuerungen einstellen. Nicht nur neue EU-Richtlinien treten in Kraft, auch staatliche Förderungen werden eingestellt, was höhere Kosten für fast alle Bundesbürger bedeutet.

Zudem steht Ende des Monats ein wichtiges Datum an – und Arbeitnehmer können im März mehr aus ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch herausholen.

Alle Neuerungen im großen Überblick:

Neue WhatsApp-Funktion

Per Telegram oder einem anderen Nachrichtendienst einem WhatsApp-Kontakt zu schreiben und dabei selbst nicht bei dem grünen Messenger angemeldet zu sein, ist bisher nicht möglich. Das soll sich aber nun ändern – nicht unbedingt, weil Meta das so möchte, sondern weil die Europäischen Union eine entsprechende Richtlinie verabschiedet hat und das Soziale Netzwerk somit zwingt.

Künftig sollen WhatsApp-Nachrichten aus anderen Messengern in einem eigenen Ordner, ähnlich wie die archivierten Chats, angezeigt und gesammelt werden. Dieser soll „Drittanbieter-Chats“ heißen.

Im ersten Schritt wird es allerdings nur möglich sein, mit Kontakten zu schreiben sowie Sprachnachrichten, Dateien, Bilder und Videos auszutauschen. Plattformübergreifende Gruppenchats oder Telefonate wird es laut Meta-Manager Dick Brouwer erst in ein paar Jahren geben. Das sagte er in einem Interview mit dem Online-Magazin „Wired“.

Neue Bezahlmethoden und alternative App-Stores bei Apple

Neue EU-Regeln gelten ab März auch für den Apple-Konzern. Nutzer können künftig nicht mehr nur im Apple-Store Apps downloaden, sondern auch aus alternativen Stores. Ähnlich wie dies bereits bei Android möglich ist, etwa durch den Samsung-Shop. Der Vorteil: die Apps werden weiterhin grundlegend von Apple auf Sicherheitsmängel geprüft – sowohl voll automatisch, als auch von Apple-Mitarbeitern persönlich. Auch müssen Drittanbieter-Apps um Erlaubnis bitten, um bestimmte Berechtigungen zu erhalten.

Zudem werden neue Bezahlmethoden bei Apple eingeführt. Heißt: Entwickler können festlegen, über welchen Anbieter Nutzer kostenpflichtige Apps bezahlen sollen. Nutzer werden dafür auf externe Webseiten weitergeleitet, allerdings fällt die Option der Rückerstattung weg, ebenso wie die Funktionen „Problem melden“, „Familienfreigabe“ oder „Kaufanfrage“.

Staat schenkt Jugendlichen 100 Euro

Der Kulturpass geht in die nächste Runde. Ab März können sich Jugendliche, die im Jahr 2006 geboren wurden, für ihn registrieren und bekommen so 100 Euro geschenkt. Das Geld können sie ab ihrem 18. Lebensjahr für Eintrittskarten, Bücher, CDs und mehr nutzen. Das Verfahren läuft digital über die Kulturpass-App.

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Während die Gewerkschaft Verdi in vielen anderen Branchen derzeit noch für mehr Geld kämpft, dürfen sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst bereits ab März über ein ordentliches Plus auf dem Konto freuen.

Die Beschäftigten von Städten und Kommunen erhalten in zwei Schritten zunächst 200 Euro mehr und im Anschluss 5,5 Prozent mehr auf ihr Bruttoentgelt. Die Erhöhung soll mindestens 340 Euro betragen. Auch Auszubildende, Studenten und Praktikanten profitieren von der Tarif-Anpassung. Ihre Entgelte steigen ab März um 150 Euro.

Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen

Viele Krankenkassen haben auch 2024 wieder ihre Zusatzbeiträge erhöht. Während Millionen Menschen bereits seit Jahresbeginn mehr Geld zahlen müssen, kommt die Erhöhung erst jetzt auf die Rentner zu. Laut Gesetz dürfen erhöhte genauso wie gesenkte Beiträge immer erst mit Verzögerung auf die Ruheständler umgeschlagen werden.

Im Schnitt haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge um 0,1 Prozentpunkte erhöht, manche halten ihre Beiträge dagegen konstant. Bei einer Rente von 1.000 Euro sind das je nach Krankenkasse zwischen einem und sechs Euro weniger Geld, das am Monatsende auf dem Konto ist.

Ein Überblick der aktuellen Beitragssätze der sieben großen Krankenkassen in OWL:

Techniker Krankenkasse (TK): 1,2 Prozent (2023: 1,2 Prozent)

Barmer: 2,19 Prozent (2023: 1,5 Prozent)

Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK): 1,7 Prozent (2023: 1,7 Prozent)

Innungskrankenkassen (IKK classic): 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent)

AOK Plus: 1,8 Prozent (2023: 1,5 Prozent)

AOK Nordwest: 1,89 Prozent (2023: 1,89 Prozent)

BKK Gildemeister Seidensticker: 1,5 Prozent (2023: 0,9 Prozent)

Heimat Krankenkasse: 1,84 Prozent (2023: 1,3 Prozent)

Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt

19 statt sieben Prozent: Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder an. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit steigenden Energiekosten hatte die Bundesregierung den Satz seit Oktober 2022 gesenkt. Nun soll er wieder auf den vorherigen Wert steigen.

Beispielrechnung für Gas: Für einen 3-Personen-Haushalt bedeutet das, nach Berechnungen des Magazins „Focus“, künftig eine Mehrbelastung von 217 Euro im Jahr. Eine durchschnittliche 4-köpfige Familie zahlt bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden aktuell 2.644 Euro im Jahr. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es demnächst 2.941 Euro und somit sogar 297 Euro mehr, so der „Focus“.

Längere Aufenthaltsgenehmigung für eingewanderte Fachkräfte

Seit November 2023 sind erste Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. So dürfen Fachkräfte mit Hochschulabschluss und der „Blauen Karte EU“ bereits einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.

Ab März erhalten ausländische Fachkräfte zudem eine längere Aufenthaltserlaubnis, wenn sie an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Ausländer, die nicht aus dem EU-Raum kommen, erhalten außerdem leichteren Zugang zum Ausbildungsmarkt. Die Altersgrenze für potenzielle Bewerber steigt von 25 auf 35 Jahre, zusätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Auch eine kurzzeitige Beschäftigung soll einfach möglich sein.

Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Tretroller

Am 1. März startet das neue Versicherungsjahr für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge. Für Halter bedeutet dies, dass sie ein neues, blaues, Kennzeichen benötigen – das bisherige schwarze verliert seine Gültigkeit. Wer damit ab März unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert seinen Versicherungsschutz, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Betroffen sind folgende zulassungsfreie Fahrzeuge:

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren und maximal einen 50 Kubikzentimeter Hubraum haben

Quads, Trikes, E-Roller und motorisierte Krankenfahrstühle

Mofas und Mopeds aus der DDR-Produktion, die bis zu 60 Kilometer pro Stunde schnell sind und vor dem 1. März 1992 versichert wurden

S-Pedelecs, die bis zum 45 Kilometer pro Stunde fahren (E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde brauchen kein Kennzeichen)

Die Kennzeichen dient als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Effizientere Haushaltsgeräte

Damit Verbraucher künftig noch besser wissen, was ihre Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen, muss der Stromverbrauch ab März auf dem dazugehörigen Energielabel ausgewiesen werden. Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch anzugeben, bei Waschmaschinen und Trocknern jeweils der Verbrauch für 100 Waschgänge.

Amazon Echo Connect wird eingestellt

Der Amazon Echo Connect wurde 2018 in Deutschland eingeführt und verbindet die heimischen Telefonsysteme mit Echo-Lautsprechern. Mit dem Connect können auch per Sprachbefehl Anrufe getätigt und Notrufe abgesetzt werden. Doch damit ist nun Schluss.

Amazon schreibt auf seiner Homepage: „Ab dem 29. Februar 2024 werden die Echo-Connect-Geräte nicht mehr unterstützt.“ Einen Grund nennt das Unternehmen nicht. Nutzern bleibt künftig nur die Möglichkeit, mit anderen Echo-Geräten oder der Alexa-App zu telefonieren. Für betroffene Kunden gibt es eine Entschädigung in Form eines Zehn-Euro-Amazon-Gutscheins.

Brückentage im März 2024

Ostern steht vor der Tür. Für Arbeitnehmer bedeutet das, sie können mithilfe von Brückentagen mehr aus ihren Urlaubstagen herausholen. Mit nur vier Urlaubstagen sind zehn freie Tage möglich.

Und so geht’s:

Reguläres Wochenende vom 23. und 24. März = zwei Tage

Vier Urlaubstage vom 25. bis 28. März = vier Tage

Ostern (Karfreitag bis Ostermontag) vom 29. März bis 1. April = vier Tage

Gesamt: zehn Tage frei

Zeitumstellung am 31. März

Zweimal im Jahr wird die Uhr umgestellt – Ende März ist es wieder so weit. In der Nacht vom 30. auf den 31. März wird der Stundenzeiger von zwei auf drei Uhr vorgestellt. Damit gilt wieder die Sommerzeit und es wird abends später dunkel.

Neues Meldeportal für Arbeitgeber

Das Meldeportal sv.net, das Arbeitgebern dabei hilft, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise oder auch digitale Lohnnachweise an die zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln, geht Ende Februar endgültig vom Netz. Knapp 500.000 Arbeitgeber müssen ab März auf das SV-Meldeportal umsteigen. Dafür müssen sie sich online registrieren, was allerdings nur noch mit einem gültigen Elster-Zertifikat möglich ist. Die Änderung gilt auch für Selbstständige.

Online-Register zu Organspenden

Das Internet-Register zu Organspenden kommt schrittweise nach Deutschland. Zunächst soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen. Krankenhäuser sollen laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.

Lobbyregister

Ab dem 1. März gibt es neue Vorschriften für Lobbyisten. Auf Ebene der Bundespolitik muss angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen.

Gartenarbeit - Hecken und Gebüsche schneiden

Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNATSCHG) ist festgelegt, dass zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Sträuchern, Bäumen und Hecken nicht erlaubt sind. Das bedeutet nicht, dass Gartenbesitzer die genannten Pflanzen wild wuchern lassen müssen.

Denn: Erlaubt sind Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte, erklärt die Landwirtschaftskammer NRW. Zu beachten ist auch: Schnittmaßnahmen sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.

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