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Mehr als 1.000 Fälle: Diskriminierung von Behinderten durch Bundesbehörden

Alisha Mendgen

Eine Schlichtungsstelle ist zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden und -einrichtungen diskriminiert fühlen. Etwa wenn es um die bauliche Barrierefreiheit geht. - © Daniel Vogl/dpa
Eine Schlichtungsstelle ist zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden und -einrichtungen diskriminiert fühlen. Etwa wenn es um die bauliche Barrierefreiheit geht. (© Daniel Vogl/dpa)

Wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden diskriminiert fühlen, können sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Das haben viele gemacht.

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