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So profitieren Sie von den jetzt beschlossenen Steuersenkungen

Tim Szent-Ivanyi

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Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger 2025 um rund sieben Milliarden Euro entlastet. - © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp
Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger 2025 um rund sieben Milliarden Euro entlastet. (© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp)

Der Bundestag hat ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Neben den ehemaligen Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP stimmten auch die Union und die AfD für die Entlastungen. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings an diesem Freitag, 20. Dezember, auch noch der Bundesrat zustimmen. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger 2025 um rund sieben Milliarden Euro entlastet. 2026 kommen etwa sechs Milliarden Euro hinzu.

Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen wird, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wohl im Januar noch nicht konkret spüren. Es dauert eine Weile, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Das höhere Kindergeld dagegen soll schon im Januar ausgezahlt werden.

Diese Verbesserungen sind konkret vorgesehen, und in diesem Ausmaß profitieren die Steuerzahlenden davon:

Grundfreibetrag

Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – das ist das Existenzminimum – steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. 2026 kommt eine weitere Erhöhung, und zwar um 252 Euro auf 12.348 Euro.

Abbau der kalten Progression

Alle Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden 2025 um die prognostizierte Inflationsrate von 2,6 Prozent nach rechts verschoben. Durch diese Verschiebung wird gewährleistet, dass die Steuerlast gemessen an der Kaufkraft im Gleichgewicht bleibt. 2026 folgt eine Verschiebung um weitere 2 Prozent. Der Einsatz des Spitzensteuersatzes rutscht daher beispielsweise von heute 66.761 auf 68.481 Euro (2025) und 69.879 Euro (2026). Ausgenommen ist jeweils der Eckwert, an dem die „Reichensteuer“ von 45 Prozent einsetzt. Er bleibt bei 277.826 Euro.

Solidaritätszuschlag

Zum Ausgleich der Inflation wird auch die Freigrenze beim Solizuschlag von derzeit 18.130 Euro angehoben. Ab 2025 gelten 19.950 Euro, ab 2026 dann 20.350 Euro.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt 2025 um 5 Euro auf 255 Euro je Monat. 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 4 Euro auf 259 Euro.

Kinderfreibeträge

Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden 2025 um 60 Euro auf 9.600 Euro (inklusive unveränderten Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) und 2026 um weitere 156 Euro auf 9.756 Euro angehoben.

Kindersofortzuschlag

Die Leistung für bedürftige Familien steigt 2025 um 5 auf 25 Euro im Monat.

Steuerklassen

Die ursprünglich in dem Gesetzentwurf geplante Ersetzung der Steuerklassen III und V durch das sogenannte Faktorverfahren wurde aus dem Gesetz gestrichen, um insbesondere der Union die Zustimmung zu erleichtern. Diese lehnt die Umstellung ab.

Entlastung

Ein Single mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro wird nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums durch die Steuersenkungen 2025 um rund 100 Euro im Jahr entlastet. 2026 kommen weitere knapp 90 Euro hinzu. Bei einem Einkommen von 50.000 sind es jährlich rund 175 beziehungsweise 140 Euro. Die maximale Entlastung beträgt ab einem Einkommen von 70.000 Euro etwa 270 Euro (2025) und 220 Euro (2026).

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