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Koalitionäre wollen Vorratsdatenspeicherung wieder einführen

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IP-Adressen sind bei bestimmten Delikten oft der einzige Ermittlungsansatz. Das gilt insbesondere für Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. (Symbolbild) - © Franz-Peter Tschauner/dpa
IP-Adressen sind bei bestimmten Delikten oft der einzige Ermittlungsansatz. Das gilt insbesondere für Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. (Symbolbild) (© Franz-Peter Tschauner/dpa)

Union und SPD wollen Telekommunikationsanbieter künftig dazu verpflichten, IP-Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern. Das geht aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervor, auf den sich die Verhandler verständigt haben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

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