Mord aus niedrigen Beweggründen in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe - dafür hat das Landgericht Köln am Montag einen 40-jährigen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kölner hatte die 30 Jahre alte Mutter eines damals sechs Jahre alten Jungen nach Überzeugung des Gerichts im April 2022 aus Wut über ihre Trennung zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Anschließend habe der Angeklagte ein Messer aus der Küche in der Wohnung der Frau in Köln-Porz geholt, sechsmal «mit Wucht» auf Brust und Rücken der Frau eingestochen und die Tote sexuell missbraucht. «Das ganze Tatbild zeigt den Willen zur Vernichtung, zur Demütigung», sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Entgegen den Feststellungen des Gerichts war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Frau zunächst vergewaltigt und anschließend, zur Verdeckung eines Sexualverbrechens, ermordet habe. Erst im Februar hatten sich die 30-Jährige und der Angeklagte über ein Dating-Portal kennengelernt. Von Beginn an litt die Beziehung jedoch unter der krankhaften Eifersucht des Angeklagten, wie die Beweisaufnahme ergab. Der 40-Jährige hatte bereits zweimal wegen Gewalttaten gegen frühere Partnerinnen im Gefängnis gesessen. Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Zahlung von Hinterbliebenengeld an Sohn, Mutter und Bruder des Opfers in Höhe von insgesamt 42 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.