Urteil gegen «Propheten» am Niederrhein rechtskräftig

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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. - © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (© Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Die Verurteilung eines selbst ernannten «Propheten» einer niederländischen Religionsgemeinschaft wegen Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 30. Dezember 2021 als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit.

Der Mann war Ende Oktober 2020 nach einer Polizeirazzia auf einem Klostergelände am Niederrhein festgenommen worden. Zuvor hatte es Hinweise gegeben, dass eine junge Frau gegen ihren Willen in dem Kloster festgehalten wurde.

Das Klever Gericht hatte den zum Zeitpunkt des Urteils 59 Jahre alten Religionsführer wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zum Teil in Tateinheit mit Missbrauch von Schutzbefohlenen in insgesamt 21 Fällen zu der Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den nun rechtskräftigen Feststellungen habe der Angeklagte ab Dezember 2007 seine Stellung dazu ausgenutzt, ein - inzwischen volljähriges - Mädchen ab ihrem 13. Geburtstag sexuell zu missbrauchen, teilte das Gericht mit.

Die junge Frau war als Kind mit ihren Eltern in die Religionsgemeinschaft eingetreten, die anfangs noch in den Niederlanden ihren Sitz hatte. 2012 siedelte die Gemeinschaft in ein ehemaliges Kloster am Niederrhein um. Laut Gericht hatte der Glaubensführer der Gemeinschaft dem Mädchen von einer göttlichen Vision berichtet, laut der sie sich mit ihm verbinden solle, wie der Vorsitzende Richter Ende 2021 bei der Urteilsbegründung schilderte. Das damals 13-jährige Mädchen habe auch angesichts der außerordentlichen Rolle des Mannes in der Gemeinschaft keinen Widerstand leisten können.

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