Bei der Neuauflage eines Prozesses um Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe hat ein angeklagter IT-Fachmann in Düsseldorf ein Geständnis abgelegt. Das hat eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitgeteilt. Durch das Geständnis am Dienstag dürfte dem Vergewaltigungsopfer die erneute Aussage erspart bleiben.
Der Fall muss am Landgericht neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte. Dem Angeklagten sei ein notwendiger rechtlicher Hinweis nicht erteilt worden.
Das Landgericht hatte den inzwischen 40-Jährigen im vergangenen Jahr zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte über die Dating-Plattformen «Tinder» und «Bumble» Kontakt zu Frauen gesucht und sich mit ihnen in und vor Düsseldorfer Altstadtkneipen getroffen. Von dort hatte er sie in seine nahe gelegene Wohnung gelockt. Er war wegen Vergewaltigung in einem Fall und schweren sexuellen Übergriffs in zwei weiteren Fällen verurteilt worden.
Der IT-Fachmann, der sich Luca nannte, hatte sich online mal als DJ und mal als Kinderbuchautor ausgegeben. Nach eigener Aussage habe er innerhalb von zehn Jahren 600 Online-Dates gehabt.
Der Fall hatte für eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs gesorgt: Aus einvernehmlichem Sex könne rechtlich ein sexueller Übergriff oder sogar eine Vergewaltigung werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird (Az.: 3 StR 372/22).
Der BGH hatte sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des «Stealthing» (Engl: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.