Für den bevorstehenden Prozess gegen zwei Lehrkräfte wegen des Todes einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt in London hat das Landgericht Mönchengladbach noch keine Termine bestimmt. Die Akten seien noch nicht vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückgekommen, sagte ein Gerichtssprecher: «Die Kammer ist bemüht, möglichst schnell zu terminieren und ist bereits dabei, mit den Beteiligten Termine abzustimmen».
Den angeklagten Lehrerinnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie sollen sich vor der mehrtägigen Klassenfahrt im Juni 2019 nicht ausreichend über die Diabeteserkrankung der Schülerin informiert und, als es dem Kind schlecht ging, eine Behandlung zu spät veranlasst haben. Die 13-Jährige war am 30. Juni 2019 in einem Krankenhaus in London gestorben. Sie hatte sich zu wenig Insulin gespritzt.
Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Vor kurzem hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf die Anklage zugelassen und damit entschieden, dass der Fall vor Gericht kommt. Das OLG als höhere Instanz hielt - anders als zuvor das Landgericht Mönchengladbach - eine Verurteilung der beiden Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.
Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. Zwei Lehrerinnen wurden angeklagt, aber das Landgericht Mönchengladbach eröffnete das Verfahren nicht, weil es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt. Der Vater zog dagegen erfolgreich vor das OLG.