Im Prozess um einen mutmaßlichen Giftmord vor dem Bielefelder Landgericht ist am Donnerstag die Anklage verlesen worden. Das Schwurgericht hatte einen Antrag der Verteidiger, die Anklage nicht zu verlesen, abgelehnt. Vor Gericht stehen eine 50-jährige Deutsch-Türkin aus Bielefeld und ihr damaliger Liebhaber (45) aus Hamburg, die gemeinsam am 30. April 2022 den Ehemann der Frau vergiftet haben sollen. Der Ehemann war an einem Giftcocktail verstorben. Die Tat war unentdeckt geblieben, bis die Ehefrau am 4. Januar dieses Jahres zur Polizei ging und ein Geständnis ablegte, das sie inzwischen aber widerrufen hat.
Am ersten Verhandlungstag Mitte Juni hatten die Verteidiger beantragt, die Anklage nicht zu verlesen, weil sie nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspreche, Beweise unzulässig erhoben worden seien und sich durch die Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. Die Verlesung der Anklage würde zudem die Schöffen unzulässig beeinflussen.
Diesen Antrag lehnte das Gericht am Donnerstag kurz und knapp ab. Das Gericht habe im so genannten Zwischenverfahren die Beweise geprüft, einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Daran sei das Gericht gesetzlich gebunden. Erst eine Hauptverhandlung prüfe die Beweise erneut und dann entscheide sich, welche zulässig seien und welche nicht. Insofern, so der Vorsitzende der Kammer, unterscheide sich dieses Verfahren nicht von anderen Strafsachen, an denen Schöffen beteiligt seien.
Für den nächsten Verhandlungstag am 14. Juli haben die Verteidiger der Ehefrau weitere Anträge angekündigt.