Detmold. Knapp zehn Stunden zieht sich der von Unterbrechungen geprägte Prozesstag gegen eine wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue angeklagte Kanzlei-Mitarbeiterin am Montag hin. Um 18. 45 Uhr verkündet die Vorsitzende Richterin Katharina Schikowski das, was sich zwischen etlichen Beweisanträgen und einem Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer bereits leise angekündigt hat. Auch an Tag 19 wird es kein Urteil geben. An der Motivation der Prozessbeteiligten wäre es wohl am Ende nicht gescheitert, die fortgeschrittene Zeit macht der Großen Wirtschaftsstrafkammer dagegen letztendlich einen Strich durch die Rechnung. „Die Uhrzeit, bei der wir am Ende ankämen, wäre nicht mehr vertretbar“, sagt die Vorsitzende Richterin. Staatsanwalt Moritz Lange wirkt fast etwas enttäuscht, dass an diesem Abend keine Plädoyers mehr gehalten werden. Den ganzen Sitzungstag bestreitet Lange als Einzelkämpfer, erst um kurz nach 17 Uhr kommt der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt Christopher Imig unterstützend hinzu. „Das, was hier passiert, grenzt schon nah an Prozessverschleppung“, sagt Imig. Da sind bereits einige der über mehrere Stunden immer wieder einfließenden Beweisanträge von der Kammer abgelehnt worden. Die drei letzten erklären die Vertreter der Staatsanwaltschaft als bedeutungslos. Die Entscheidung der Kammer steht noch aus. Flut an neuen Beweisanträgen Einer der Anträge zielt darauf ab, einen Heizungstechniker zu der zuletzt oft diskutierten Gastherme ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen. Dabei geht es zentral weiter um den Verkehrswert der von der Angeklagten mutmaßlich viel zu billig erworbenen Eigentumswohnung, den die Verteidigung anzweifelt. Die Staatsanwaltschaft Detmold wirft der 32-Jährigen vor, die Wohnung einer betreuten Seniorin für einen viel zu geringen Spottpreis erworben zu haben. Dabei soll ihr ihre parallel vor Gericht stehende Ex-Chefin – eine vorrangig als gesetzliche Betreuerin tätig gewesene Detmolder Juristin – mittels einer zu niedrigen Wertermittlung von 87.000 Euro geholfen haben. Die Angeklagte zahlte im Jahr 2021 schließlich 82.500 für die im Fokus der Vorwürfe stehende Innenstadtwohnung, der vom Gericht bestellte sachverständige Diplom-Ingenieur kam nach umfangreicher Analyse auf einen Wert von rund 124.772 Euro. Nach einem ebenfalls intensiven und kritischen Fragenhagel am vergangenen Prozesstag beantragt Verteidiger Hans Peter Gunkel nun, das erstellte Gutachten komplett abzulehnen. Es sei als Beweis nicht verwertbar, sagt Gunkel. „Das liegt an einer mangelhaften und disqualifizierenden Ausführung.“ Weiter führt der Verteidiger mehrere Punkte an, die in der Analyse des Gutachters widersprüchlich oder zu oberflächlich gewesen wären. Die Kammer kommt zu einem anderen Schluss. An der Fähigkeit des vom Gericht eingesetzten Gutachters bestünden keine Zweifel, erklärt Richterin Schikowski, die Kammer habe es mit einem „überzeugenden und kritisch bewerteten Gutachten“ zu tun, dessen Ergebnissen das Gericht folge. Verteidigung hält gesamte Kammer für befangen Das nimmt die Verteidigung zum Anlass, um einen weiteren Stolperstein zu legen. Da die Kammer die Beweiswürdigung des Gutachtens als abgeschlossen ansieht, stellen die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. „Die Kammer hat sich ein Urteil gebildet, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen war“, erklärt Verteidiger Gunkel. Etwa anderthalb Stunden berät daraufhin eine andere Besetzung der 6. Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts darüber, ob es weitergehen kann oder nicht. Am Ende wird auch diese Besorgnis wegen Befangenheit abgelehnt. Laut dem Beschluss, den die Richterin im Saal verliest, sieht die Vorschrift es ausdrücklich vor, eine vorläufige Beweiswürdigung vorzunehmen, wenn ein Zeuge abgelehnt wird. Genau das sei in diesem Fall passiert. Ein wenig „reguläres“ Programm steht auch noch an. Zwei Schwestern der Angeklagten sagen aus. Die eine gibt an, sie sei kurz vor dem Verkauf der Wohnung im Keller gewesen und hätte gesehen, dass die Heizungsanlage getropft hätte. Wie viel Wasser nun tatsächlich auf dem Boden getropft sei, daran kann sich die 39-Jährige nicht erinnern. Schwestern der Angeklagten sagen aus Die andere Schwester der angeklagten Kanzlei-Mitarbeiterin erklärt, die 32-Jährige ein paar Mal ins Altenheim nach Lemgo gefahren zu haben. Weshalb sie dafür extra aus Bielefeld kommen sollte, will die Schwester nicht hinterfragt haben. „Ich fahre einfach gerne Auto, darum habe ich das für sie gemacht.“ Staatsanwalt Moritz Lange zieht seinen Antrag, die Zeugin vereidigen zu lassen, nach einem Hinweis der Kammer wieder zurück. Mit ihrer Aussage will die Verteidigung beweisen, die Angeklagte wäre sehr wohl im Altenheim gewesen und hätte Betreute besucht. Laut Anklage soll sie einige Pflegeleistungen abgerechnet, aber nicht erbracht haben. Die bereits als Zeugin geladene Hausleiterin hatte ausgesagt, die Angeklagte nie im Heim gesehen zu haben. Die Rechtsanwaltsfachangestellte soll zudem nicht in den damals üblichen Corona-Testlisten eingetragen gewesen sein. Am Ende ergreift die Angeklagte das Wort und versucht, ihr Stundenzettelchaos zu erklären. Kurz zuvor hatte Verteidiger Bahattin Koyun noch eine ergänzende Einlassung für seine Mandatin verlesen. „Ich habe meine Stunden auf Schmierzettel geschrieben und sie im Nachhinein angeglichen“, sagt die Angeklagte. Es bleiben einige Fragen offen. Das lässt sich aus den Gesichtern der Richterinnen ablesen.