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Kumpel niedergestochen: Täter könnte schuldunfähig sein

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Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt an einem Polizeipräsidium. - © Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt an einem Polizeipräsidium. (© Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild)

Nach den lebensgefährlichen Messerstichen auf seinen 13 Jahre alten Kumpel im Juni in Düsseldorf ist der Haftbefehl gegen einen 15-Jährigen aufgehoben worden, weil seine Schuldfähigkeit angezweifelt wird. Sowohl in einer sichergestellten E-Zigarette als auch im Körper des Tatverdächtigen sei liquides, synthetisch hergestelltes Cannabinoid festgestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Eine als Sachverständige hinzugezogene Jugendpsychiaterin sei zu der Einschätzung gekommen, es sei daher nicht auszuschließen, dass er bei der Tat schuldunfähig gewesen sei. Zuvor hatte die «Bild» darüber berichtet.

Die Ermittler hatten rekonstruiert, dass eine Gruppe von Jugendlichen vor der Tat Anfang Juni eine E-Zigarette herumreichte. Dem 15-Jährigen wurde danach schlecht. An einem Kiosk, wo ihm Freunde eine Flasche Wasser kaufen wollten, sei sein Gemütszustand plötzlich von sehr benommen in aggressiv gekippt. Er griff nach einem Küchenmesser und stach mehrmals auf seinen 13 Jahre alten Freund ein. Der Junge war zunächst in Lebensgefahr, überlebte aber. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Mittwoch, dass der Angriff aus heiterem Himmel gekommen sei und es vorher keine Anzeichen für Streit gegeben habe.

Nach der Tat war ein Haftbefehl gegen den 15-Jährigen erlassen, aber direkt wieder außer Vollzug gesetzt worden. Auflage dafür war unter anderem, dass sich der Jugendliche in Behandlung begibt. Laut der Staatsanwaltschaft kam er auch sämtlichen Auflagen nach.

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