Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Aachen im Fall einer angeblichen Gruppenvergewaltigung aufgehoben. Der Fall muss nun erneut am Landgericht verhandelt werden - unter Hinzuziehung eines neuen aussagepsychologischen Gutachtens. Die Bundesrichter hatten das Gutachten, das der ersten Instanz vorlag, wegen methodischer Mängel kritisiert.
Vier junge Männer sollen im Aachener Uni-Viertel 2019 eine damals 19-Jährige vergewaltigt haben. Zur Tatzeit waren die Angeklagten zwischen 18 und 20 Jahre alt. Auch wenn das mutmaßliche Opfer in einem Punkt gelogen habe und ihr eine Borderline-Störung attestiert worden sei, bedeute dies nicht, dass ihre Aussage insgesamt falsch gewesen sei, befand der BGH.
Das Geschehen, das einige Angeklagten als einvernehmlichen Gruppensex beschrieben hatten, war von ihnen teilweise mit Handy-Kameras gefilmt worden. Die Aufnahmen zeigten laut Gericht keinen Widerstand oder Widerspruch der Frau. Das Landgericht hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.